Beitragsordnung
Beitragsordnung
Zu diesem Zweck haben wir hier die Beitragsordnung aufgelistet.
Eine Anpassung der Beiträge wird durch den Gesamtvorstand 2x im Jahr geprüft.
- Grundlage zur Berechung der neuen Beitragshöhe ist der aktuelle Stand der Mitgliedschaften.
- Die Anpassung der Beiträge wird durch den Gesamtvorstand zur Zeit 2x im Jahr bestimmt.
Die maximalen Beiträge beziffern sich grundsätzlich wiefolgt:
- 10 Euro je aktives Mitglied ab 18 Jahren
- 05 Euro je aktives Mitglied ab 18 Jahren aus gleichem Haushalt (Partner)
- 05 Euro je aktives Mitglied unter 18 Jahren
- 10 Euro je passives Mitglied
- 15 Euro ersatzweise als aktives Vorstandsmitglied
Ehrenmitglieder sind aufgrund des Ernennungsbeschlusses von Beitragszahlungen freigestellt.
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