Beitragsordnung

Auch unser Verein hat Kosten. Dies realisieren wir durch Mitgliedsbeiträge.

Zu diesem Zweck haben wir hier die Beitragsordnung aufgelistet. 
Eine Anpassung der Beiträge wird durch den Gesamtvorstand 2x im Jahr geprüft.

  • Grundlage zur Berechung der neuen Beitragshöhe ist der aktuelle Stand der Mitgliedschaften.
  • Die Anpassung der Beiträge wird durch den Gesamtvorstand zur Zeit 2x im Jahr bestimmt.
    Die maximalen Beiträge beziffern sich grundsätzlich wie folgt:
  • 10 Euro je aktives Mitglied ab 18 Jahren
  • 5 Euro je aktives Mitglied ab 18 Jahren aus gleichem Haushalt (Partner)
  • 5 Euro je aktives Mitglied unter 18 Jahren
  • 10 Euro je passives Mitglied
  • 15 Euro ersatzweise als aktives Vorstandsmitglied

Fördernde Mitglieder zahlen nach eigenem Ermessen, was sie zahlen möchten.
Ehrenmitglieder sind aufgrund des Ernennungsbeschlusses von Beitragszahlungen freigestellt.